Die Regierung von Mittelfranken sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Beamten (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene,
Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen,
fachlicher Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst
für das Sachgebiet 43 – Schulpersonal – mit Dienstort in Ansbach.
Das Sachgebiet Schulpersonal der Regierung von Mittelfranken ist personalverwaltende Stelle der staatlichen Lehrkräfte an beruflichen Schulen, Förderschulen sowie der Grund- und Mittelschulen in Mittelfranken. Für die personalrechtliche Bearbeitung der Angelegenheiten der Lehrkräfte an beruflichen Schulen sowie an Förderschulen suchen wir einen Mitarbeiter (m/w/d) und gleichzeitig einen Arbeitsbereichsleiter (m/w/d), der den Schulleitungen und Lehrkräften auch als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht. Es erwartet Sie ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet, das sämtliche Bereiche des Beamtenrechts abdeckt. Ein Aufgabenschwerpunkt stellt insbesondere die Einstellung der Lehrkräfte dar, wobei Sie für die Zulassung der Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen für ganz Bayern verantwortlich sind.
Sie besitzen:
Daneben runden folgende Kenntnisse und Eigenschaften Ihr Profil ab:
Ein Dienstverhältnis mit folgender Vergütung:
Nähere Informationen zur Vergütung finden Sie z.B. unter www.oeffentlicher-dienst.info.
Darüber hinaus:
Auskünfte erteilen:
fachlich: Frau Wolpert, Tel. 0981/53-1666 und
personalrechtlich: Frau Zeilinger, Tel. 0981/53-1330.
Sie möchten Teil unserer modernen, leistungsfähigen und zukunftsorientierten Behörde werden?
Dann freuen wir uns bis spätestens 31.01.2021 auf Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung (Bewerbungsanschreiben, Lebenslauf, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse). Diese richten Sie bitte über unser Online-Bewerbungsportal an uns.
Chancengleichheit ist die Grundlage unserer Personalarbeit. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Gleichstellung aller Bewerber (m/w/d) ist für uns selbstverständlich. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten (Art. 18 Abs. 3 BayGlG) wird hingewiesen. Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben sichergestellt werden kann.
Informationen zur Datenschutzgrundverordnung:
Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten ist für uns selbstverständlich. Entsprechende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter diesem Link:
RAHMENDATEN:
Wochenarbeitszeit: 40,1 h (Tarifbeschäftigte) bzw. 40 h (Beamte)
Einsatzort: Promenade 27, 91522 Ansbach